Neurologische Praxis Dr. Hering
Willkommen in meiner Ordination!
Willkommen in meiner Ordination!
Zusatzausbildungen (Auswahl):
Wissenschaftliche Publikationen:
Nach einem ausführlichen Gespräch zu Ihren Beschwerden findet die neurologische Untersuchung statt. Diese umfasst neben Prüfung der Orientierung, Sprache und Hirnnervenfunktion auch die Beurteilung von Sensibilität, Kraft, Koordination, Reflexen, Muskelwiderstand und -beschaffenheit der Extremitäten und schließt mit einer Untersuchung von Stand und Gang. Beim neurologischen Status werden u.a. Reflexhammer, Lämpchen und Stimmgabel als “Werkzeug“ verwendet. Ergänzend biete ich verschiedene apparative Untersuchungen an: Neurosonographie, Elektroneurographie und Elektromyographie.
Im Rahmen der Halsultraschalluntersuchung werden die hirnversorgenden Gefäße beurteilt. Es geht darum Verkalkungen, Engstellen oder Gefäßverschlüsse zu detektieren. Dies hat insbesonders als Vorsorgeuntersuchung (Prävention) bzw. nach einem Schlaganfall große Bedeutung.
Informationen wie z.B. warm/kalt werden von unserer Haut über Nervenbahnen zum Gehirn geleitet, wo der Sinnesreiz wahrgenommen wird (sensible Nerven). Im Gegenzug übermitteln motorische Nerven Befehle unseres Gehirns an die Muskulatur (z.B.: Zehen, bewegt euch!). Im Rahmen der motorischen und sensiblen Elektroneurographie können diese Impulse über Elektroden abgeleitet werden (u.a. kann so auch die Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) gemessen werden). Zuvor ist es nötig, dass der Nerv durch einen kurzen Stromreiz erregt wird. Durch diese Untersuchung kann eine Aussage darüber getroffen werden, ob und wo eine periphere Nervenschädigung vorliegt.
Je nach Ergebnis der vorangegangenen ENG Untersuchung ist es ggf. im nächsten Schritt sinnvoll eine EMG durchzuführen. Dabei wird kurzzeitig eine dünne Nadel in den Muskel gestochen: So kann man in den Muskel unter Ruhebedingungen bzw. leichter Anspannung „hineinhören“. Diese Untersuchung ermöglicht Rückschlüsse auf Ursprung, Ausmaß und Dauer einer Erkrankung.
Am Ende einer ärztlichen Behandlung wird über die erbrachten Leistungen eine Honorarnote ausgestellt, welche von der Patientin bzw. dem Patienten zu entrichten ist. Hernach wird die Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Je nach Krankenkasse werden bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet. Hernach wird die Honorarnote zusammen mit der Zahlungsbestätigung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Bei Versicherten der ÖGK, SVS und BVAEB kann ich das Einreichen online durchführen.
Privatversicherungen übernehmen je nach Vertragsbedingungen die vollen bzw. die verbleibenden Kosten.
Keine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt, wenn Sie im selben Abrechnungszeitraum zusätzlich einen Vertragsarzt oder einen weiteren Wahlarzt des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen haben.
Die Patienten erhalten von Wahlärzten Rezepte, Überweisungen und Zuweisungen wie von jedem Kassenarzt. In Bezug auf die Kostenübernahme durch die Krankenkassen bestehen hier die gleichen Regelungen wie bei Kassenärzten. D.h. bestimmte Untersuchungen (z.B. MRT) und Verordnungen müssen erst durch den Chefarzt bewilligt werden.
Zentrum für Gesundheit Eggelsberg
Wiesenstraße 1 · 5142 Eggelsberg
oder
Mo./Di./Do./Fr. 09:00 – 11:00 Uhr